Gesetzliche Gewährleistung und Support
Die von Voltacover verkauften Produkte unterliegen der gesetzlichen Konformitätsgewährleistung nach geltendem Recht.
### 1. Dauer der Gewährleistung
Für Verbraucher beträgt die gesetzliche Gewährleistung **24 Monate** ab Lieferung des Produkts.
Bei Käufen durch Unternehmen oder Fachleute mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer richtet sich die Gewährleistung nach dem anwendbaren Recht und beträgt für die Produktlinie von M2 Work in der Regel **12 Monate**, sofern in der Produktbeschreibung oder in besonderen Vereinbarungen nichts anderes angegeben ist.
### 2. Umfang der Gewährleistung
Die Gewährleistung deckt ursprüngliche Vertragswidrigkeiten des Produkts ab, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden und innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten.
Im Falle einer Vertragswidrigkeit hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Wiederherstellung der Konformität durch Reparatur oder Ersatz oder, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, auf Minderung des Preises oder Auflösung des Vertrags.
### 3. Was die Gewährleistung nicht abdeckt
Die Gewährleistung deckt keine Schäden oder Mängel ab, die entstehen durch:
- unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts;
- fehlerhafte Installation;
- Stöße, Stürze, Unfälle oder äußere Ursachen nach der Lieferung;
- nicht autorisierte Änderungen, Manipulationen oder Anpassungen;
- normale Abnutzung;
- fehlende übliche Wartung oder grundlegende Reinigung des Produkts;
- Nichtbeachtung der angegebenen Maße, Kompatibilität, Halterungen oder Montagearten.
### 4. Wie Sie Unterstützung anfordern
Um Unterstützung anzufordern, muss der Kunde an **info@m2work.it** schreiben und dabei Folgendes angeben:
- Bestellnummer;
- Produktname;
- Beschreibung des Problems;
- hilfreiche Fotos oder Videos;
- Kontaktdaten zur Bearbeitung des Falls.
M2 Work S.r.l.s. prüft den Fall und teilt dem Kunden die Vorgehensweise mit. Dazu können die Anforderung weiterer Informationen, der Ersatz des Produkts, die Rückholung des Produkts, die Reparatur oder eine andere mit dem geltenden Recht konforme Lösung gehören.
### 5. Grenzen
Etwaige Eingriffe, Ersatzlieferungen oder Unterstützung im Rahmen der Gewährleistung verlängern die ursprüngliche Gewährleistungsdauer nicht automatisch, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
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